Die Körperschaftsteuer - Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz und Umwandlungssteuergesetz

Die Körperschaftsteuer

Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz und Umwandlungssteuergesetz

  • Kommentar zum KStG und UmwStG
  • Rechtssicherheit durch fachlich exzellente Autoren aus der Finanzverwaltung
  • Stand: inkl. 113. Ergänzungslieferung - 03.2024
Bestellnummer A21205VJ

Der "Dötsch" ist DER Standard-Kommentar, wenn Fragen zur Unternehmensbesteuerung zu klären sind.

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Herausgeber: Ewald Dötsch/Alexandra Pung/Rolf Möhlenbrock
Bestell-Nr.: A21205VJ
ISBN: 978-3-7992-3011-7
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Kommentar zum KStG und UmwStG

Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.

Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.

Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das  UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.

Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.

Aktuelle Updates (03.2024):

Neubearbeitung der Kommentierungen zu:

  • § 3 KStG (Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden)
  • § 8 Abs. 5 KStG (Mitgliederbeiträge bei der Einkommensermittlung)
  • § 16 KStG (Ausgleichszahlungen)
  • § 29 KSG (Kapitalveränderungen bei Umwandlungen)
  • § 13 UmwStG (Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft)

Aktualisierung der Kommentierungen zu:

  • § 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung)
  • § 8 Abs. 3 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttung)
  • § 8a KStG (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften: Zinsschranke)
  • § 9 KStG (Abziehbare Aufwendungen)
  • § 34 KStG (Schlussvorschriften)
  • Vor §§ 20 – 23 UmwStG (Vorbemerkungen zu den Einbringungsvorschriften)
  • § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft)
  • § 27 UmwStG (Anwendungsvorschriften)
Vorteile
Aktuelles

Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.

Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.

Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das  UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.

Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.

Aktuelle Updates (03.2024):

Neubearbeitung der Kommentierungen zu:

  • § 3 KStG (Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden)
  • § 8 Abs. 5 KStG (Mitgliederbeiträge bei der Einkommensermittlung)
  • § 16 KStG (Ausgleichszahlungen)
  • § 29 KSG (Kapitalveränderungen bei Umwandlungen)
  • § 13 UmwStG (Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft)

Aktualisierung der Kommentierungen zu:

  • § 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung)
  • § 8 Abs. 3 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttung)
  • § 8a KStG (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften: Zinsschranke)
  • § 9 KStG (Abziehbare Aufwendungen)
  • § 34 KStG (Schlussvorschriften)
  • Vor §§ 20 – 23 UmwStG (Vorbemerkungen zu den Einbringungsvorschriften)
  • § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft)
  • § 27 UmwStG (Anwendungsvorschriften)
Vorteile
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Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.

Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.

Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das  UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.

Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.

Aktuelle Updates (03.2024):

Neubearbeitung der Kommentierungen zu:

  • § 3 KStG (Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden)
  • § 8 Abs. 5 KStG (Mitgliederbeiträge bei der Einkommensermittlung)
  • § 16 KStG (Ausgleichszahlungen)
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Aktualisierung der Kommentierungen zu:

  • § 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung)
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  • § 9 KStG (Abziehbare Aufwendungen)
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  • Vor §§ 20 – 23 UmwStG (Vorbemerkungen zu den Einbringungsvorschriften)
  • § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft)
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