Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, Richtlinien, Erlasse der Finanzverwaltung und Rechtsprechung eröffnen dem Steuerpflichtigen trotz hoher Regelungsdichte eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kommentierung des "Littmann" zeichnet sich seit über 60 Jahren aus durch eine unvoreingenommene Interpretation des Gesetzestextes und eine kritische Auseinandersetzung mit Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Schrifttum. Dabei werden auch abweichende Meinungen bewertet. Die Darstellung der Rechtsentwicklung im Einkommensteuerrecht mit allen wesentlichen Urteilen und Literaturfundstellen bildet die Basis für die Ausarbeitung fundierter Gestaltungen. Diese wiederum stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines steuerlichen Beraters.
Aktuell in der 149. Ergänzungslieferung (02.2021):
- Aktualisierungen zum Steuerbilanzrecht
- Überarbeitung des ABC der Betriebsausgaben (§ 4,5 Anh 1)
- Förderung der Elektromobilität ( § 7c)
- vollständige Überarbeitung zu Vereinnahmung und Verausgabung ( §§ 11, 11a + 11b)
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Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, Richtlinien, Erlasse der Finanzverwaltung und Rechtsprechung eröffnen dem Steuerpflichtigen trotz hoher Regelungsdichte eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kommentierung des "Littmann" zeichnet sich seit über 60 Jahren aus durch eine unvoreingenommene Interpretation des Gesetzestextes und eine kritische Auseinandersetzung mit Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Schrifttum. Dabei werden auch abweichende Meinungen bewertet. Die Darstellung der Rechtsentwicklung im Einkommensteuerrecht mit allen wesentlichen Urteilen und Literaturfundstellen bildet die Basis für die Ausarbeitung fundierter Gestaltungen. Diese wiederum stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines steuerlichen Beraters.
Aktuelle Updates (02.2021):
- Aktualisierungen zum Steuerbilanzrecht
- Überarbeitung des ABC der Betriebsausgaben (§ 4,5 Anh 1)
- Förderung der Elektromobilität ( § 7c)
- vollständige Überarbeitung zu Vereinnahmung und Verausgabung ( §§ 11, 11a + 11b)
Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, Richtlinien, Erlasse der Finanzverwaltung und Rechtsprechung eröffnen dem Steuerpflichtigen trotz hoher Regelungsdichte eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kommentierung des "Littmann" zeichnet sich seit über 60 Jahren aus durch eine unvoreingenommene Interpretation des Gesetzestextes und eine kritische Auseinandersetzung mit Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Schrifttum. Dabei werden auch abweichende Meinungen bewertet. Die Darstellung der Rechtsentwicklung im Einkommensteuerrecht mit allen wesentlichen Urteilen und Literaturfundstellen bildet die Basis für die Ausarbeitung fundierter Gestaltungen. Diese wiederum stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines steuerlichen Beraters.
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- Förderung der Elektromobilität ( § 7c)
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Das Einkommensteuerrecht Praxisorientierter Kommentar zur Ausarbeitung von Gestaltungen
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Die Kommentierung des "Littmann" zeichnet sich seit über 60 Jahren durch eine unvoreingenommene Interpretation des Gesetzestextes und eine kritische Auseinandersetzung mit Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Schrifttum aus.
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Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, Richtlinien, Erlasse der Finanzverwaltung und Rechtsprechung eröffnen dem Steuerpflichtigen trotz hoher Regelungsdichte eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kommentierung des "Littmann" zeichnet sich seit über 60 Jahren aus durch eine unvoreingenommene Interpretation des Gesetzestextes und eine kritische Auseinandersetzung mit Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Schrifttum. Dabei werden auch abweichende Meinungen bewertet. Die Darstellung der Rechtsentwicklung im Einkommensteuerrecht mit allen wesentlichen Urteilen und Literaturfundstellen bildet die Basis für die Ausarbeitung fundierter Gestaltungen. Diese wiederum stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines steuerlichen Beraters.
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Vorteile
Aktuelles
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Herausgeber
Eberhard Littmann
Horst Bitz
Dr. Horst Bitz ist als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater in Krefeld tätig.
Hartmut Pust
Hartmut Pust ist Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover.
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DVD-Version
- Lauffähig unter Windows® 10, 8.1, Server 2019, Server 2016, Server 2012 R2
- CPU ab 2 GHz mit 1 GB RAM empfohlen
- Mindestens 1 GB freie Festplattenkapazität (produktabhängig wird mehr Festplattenkapazität benötigt)
- Bildschirmauflösung von mind. 1024x768 Pixel
- DVD-Laufwerk